Wer Fragen wie „Wird OpenSource verboten?“ hört, könnte meinen ich übertreibe völlig und würde antworten: „Nein, es wird nur irgendwas geändert, was nicht in deine verbohrte Ideologie passt, du Kommunist!!1!“. Ich hoffe natürlich, dass meine Befürchtungen übertrieben sind und OpenSource legal bleibt. Im Folgenden will ich jedoch erläutern, warum ich glaube, dass die EU-Kommission und das Landgericht Hamburg zur Zeit zu den Totengräbern der quelloffenen Software werden könnten.
Beginnen möchte ich mit einer Entscheidung, die die EU-Kommission demnächst treffen wird. Die einzige Quelle hierzu ist zur Zeit die „Financial Times“, die behauptet Quellen zu haben, wonach die EU die Rechtsmäßigkeit von Android prüft. Wahrscheinlich geht es um eine Kartellbeschwerde einer Organisation namens „Fair Search Europe“.
Bei dem klangvollen Namen „Fair Search“ und der zugehörige Webseite, lässt sich diese Organisation leicht für eine Bürgerrechtsbewegung halten, die das edle Ziel hat, Google fairer zu machen. Die Organisation folgt jedoch dem bewährten Prinzip einen von der Wirtschaft finanzierten Lobbyverband als Bewegung von Bürgern erscheinen zu lassen.
Hinter der genannten Organisation stehen Firmen wie Orcale, Microsoft und Nokia. Nicht nur Verschwörungstheoretiker würden annehmen, dass besagte Firmen hier nicht einfach aus edlen Motiven heraus handeln, sondern slichtweg eine konkurrierendes Mobilbetriebssystem ausschalten wollen.
Interessanter als die Herkunft der Kartellbeschwerde ist das benutzte Argument: Die Firmen beklagen sich, dass Google Android missbraucht, um eigene Dienste (Suchmaschine, Videoplattform, Navigationsdienst …) prominent zu platzieren und zu bewerben. Dies ist eine ähnliche Argumentation, wie sie schon mehrfach gegen Microsoft verwendet wurde, weil etwa „MSN“ oder der „Internet Explorer“ zu eng mit dem sog. Betriebssystem „Windows“ verwoben waren und dadurch beworben wurden.
Anders als Windows ist Android jedoch vorwiegend quelloffen. Daher ist es letztlich die Entscheidung des Herstellers des Mobilgerätes, ob die Dienste des Konzerns aus Mountainview aktiv beworben werden. Ganz böse Zungen würden sogar behaupten, dass viele Hersteller bewusst auf die Dienste von Google setzten, da Kunden genau dies erwarten und verwenden wollen.
Da nun offenbar nicht der Microsoft-Fall vorliegt, betont „Fair Search Europe“ einen weiteren Punkt: Google bietet Android „zu marktunüblichen Preisen“ an.
Wenn jetzt tatsächlich festgestellt wird, dass das kostenlose Verteilen von Android ein Handel zu „marktunüblichen Preisen“ darstellt, dann wäre dies durchaus eine Gefahr für OpenSource an sich.
Würde Google nun den Android Quelltext komplett verschlossen halten und manchen Herstellern Android als ausführbares Programm zur undurchsichtigen Bedingungen verteilen, wie es etwa bei Freeware der Fall ist, fände ich dies durchaus bedenklich. OpenSource grenzt sich in meinen Augen jedoch in zwei Punkten von Freeware ab:
Zum Einen lässt sich der Entwicklungsaufwand bei OpenSource dramatisch durch die Verwendung von vorhandenem und von der Gemeinschafte beigetragenem Quelltext enorm reduzieren. Im Extremfall stellt der Anbieter von quelloffene Software nur vorhandene Projekte mit wenig Aufwand zusammen, weswegen von einer Abgabe unter Wert gar nicht gesprochen werden kann. (Sofern der Wert der Arbeitsaufwand des Anbieters ist)
Zum Anderen wird bei OpenSource gar nicht der Quelltext oder das Programm verkauft sondern Dienstleistungen zu der Software. Das wäre etwa so, als würde „Fair Bratwurst Europe“ einen Bratwurststand verklagen, der Senf zu einem marktunüblichen Preis von 0€ zur Bratwurst „verkauft“ .
Zunächst klingt das Urteil (LG Hambug, Az.: 310 O 144/13) relativ unspektakulär: Eine quelloffene Downloadverwaltung bietet an mit RTMPE „geschützte“ Videos von einer Plattform von ProSiebenSat1 zu sichern, ProSiebenSat1 klagt dagegen und gewinnt vor dem Landgericht Hamburg. Spannend wird das ganze bei Betrachtung der Details:
Beanstandet wurde eine Entwicklerversion. Der fragliche Quelltext wurde aus der Gemeinschaft eingesandt. Der Quelltext wurde gelöscht und hat es nie in eine finale Version geschafft. Dennoch soll die Firma, die das OpenSource-Projekt betreut haftbar gemacht werden..
Warum ist es nun bedenklich, wenn das Projekt haftbar gemacht wird für fremde Quelltexte, die gleich nach Bekanntwerden gelöscht wurden? Das Problem ist hierbei die Funktionsweise solcher Projekte: Beliebige Entwickler schlagen Quelltet vor; dieser wird präsentiert, geändert und letztendlich angenommen oder abgelehnt. Ist nun der Betreuer des Projekts haftbar für (gelöschte) Zwischenversionen, so führt das dazu, dass der Quelltext im Geheimen eingereicht werden und rechtlich geprüft werden muss, bevor überhaupt öffentlich zur Diskussion gestellt werden. Dies würde sowohl den Entwicklungsprozess verlangsamen als auch die Hemmschwelle für neue Beteiligungen anheben.
Kurz nachdem bekannt war, dass sich Ubuntu auf dem ARM-basierten Smartbook Toshiba AC100 installieren lässt, habe ich mir ein solches Gerät angeschafft. Das ist nun zweieinhalb Jahre her. Seitdem habe ich häufig Ubuntu in vielen Varianten auf das Gerät aufgespielt. Dies war häufig notwendig bei Versionssprüngen. Eigentlich wollte ich an dieser Stelle erzählen, wie schön das inzwischen das Update ohne externes Aufspielen funktioniert. Aus aktuellem Anlass erkläre ich jedoch jetzt, wie sich ein AC100 in wenigen einfachen Schritten zerstören lässt:
Nachdem ich den schwarzen Bildschirm eine Weile angestarrt habe, ist mir aufgefallen, dass mich diese postmodere Kunst doch nur so mittelschwer anspricht. Also entschied ich mich Lubuntu neuzuinstallieren. Das ist auch nicht so schwer: